
Wir beraten Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwaltungsbeiräte und Wohnungsverwalter in allen rechtlichen Fragen.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Schaffung von Sondereigentum, insbesondere der Erstellung von Teilungserklärungen und der Gestaltung der Gemeinschaftsordnung, der Bestellung und Abberufung des Verwalters und der Gestaltung des Verwaltervertrages.
Bei der laufenden Verwaltung unterstützen wir Sie, wie etwa der Vorbereitung und Betreuung der Eigentümerversammlungen, der Vorbereitung und Umsetzung der zu fassenden Beschlüsse, der Erstellung der Hausgeldabrechnungen, der Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum sowie in Fragen der Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung.
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch bei Streitigkeiten über das Zustandekommen und die Anfechtung von Beschlüssen und anderen prozessualen Streitigkeiten sowie in Fragen der Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung und bei Insolvenzen von Wohnungseigentümern.
Beiträge zum WEG-Recht
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