Rechtsanwalt Kanzlei
Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht / M&A

Inhalt

Gesellschaftsrecht

Im Bereich des des klassischen Gesellschaftsrechts sowie des Rechts der Personen- und Kapitalgesellschaften umfasst unsere Beratung alle Phasen der unternehmerischen Tätigkeit. Dies beginnt bereits vor der Gründung mit der Wahl der passenden Rechtsform und der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages und setzt sich fort bis zur Beendigung des Unternehmens.

Wir beraten Gesellschafter, Gesellschaften sowie deren Organe in allen rechtlichen Fragen. Gesellschaften - gleich welcher Rechtsform - stehen wir bei der Gründung, Umgestaltung, Sanierung, Liquidation und in Krisensituationen bis hin zu einer möglichen Insolvenz als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Gesellschaftsorgane sowie Gesellschafter beraten und vertreten wir bei der Umsetzung ihrer gesellschaftsrechtlichen Vorhaben und der Durchsetzung Ihrer Interessen.

Wir unterstützen Sie im Bereich der Corporate Governance und Compliance, bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten, den Rechtsfragen der laufenden Geschäftstätigkeit, der Sanierung, Restrukturierung und Abwicklung sowie der Unternehmensnachfolge.

Unsere Mandanten beraten wir im Hinblick auf notwendige Maßnahmen im Vorfeld gerichtlicher Auseinandersetzungen, auch zur Streitvermeidung, übernehmen die Vertretung im Prozess und setzen die Ansprüche konsequent durch bzw. wehren diese ab.

 

Unternehmenstransaktionen (M&A)

Im Bereich der Unternehmenstransaktionen (M&A) übernehmen wir die Durchführung der Due Dilligence und beraten Sie bei der Bewertung der Risiken aufgrund einer  sorgfältigen Analyse, Prüfung und Bewertung der geplanten Transaktion. Selbstverständlich betreuen wir auch den Entwurf der notwendigen Verträge, die abschließenden Vertragsverhandlungen sowie die Post-Closing-Phase.

Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, die für ihr konkretes Vorhaben bestmögliche Gesamtlösung herbeizuführen. Je nachdem, ob unsere Mandanten als Eigentümer, Investor, Management oder Gläubiger an der Transaktion beteiligt sind, stehen wir bei der erfolgreichen Vorbereitung und Durchführung einer Desinvestition, bei der Integration neu erworbener Unternehmen oder bei der Reinvestition erlangter Veräußerungserlöse beratend zur Seite.

 

 


Beiträge zum Gesellschaftsrecht

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