
Im privaten Baurecht bieten wir unseren Mandanten eine individuelle und praxisorientierte Beratung bei der Strukturierung und Abwicklung von Bauvorhaben. Dabei unterstützen wir Sie bei der Vertragsgestaltung und dem Vertragsmanagement und nötigenfalls in der gerichtlichen Auseinandersetzung.
Wir beraten Bauherren und Auftraggeber ebenso, wie Planungsbüros und Projektsteuerer zu allen Fragen des Projektsteuerungsrechts, des Architektenrechts und des Planungsrechts. Unser Beratungsspektrum umfasst alle Projektphasen, von der Vertragskonzeption über das Vertragsmanagement bis zur Durchsetzung, bzw. der Abwehr von Planernachträgen, einschließlich nötigenfalls der Führung von Honorarprozessen.
Auftraggeber, Baunternehmer und Bauhandwerker unterstützen wir sowohl bei der Vertragsgestaltung, der Vertragsverhandlung, der Bestellung von Bürgschaften und Sicherheiten, Fragen und Streitigkeiten bei der Bauausführung, der Beweissicherung und der Durchführung von Beweisverfahren, der Geltendmachung und Abwehr von Nachträgen, im Rahmen von Baumängeln und Gewährleistung bei der Geltendmachung und Abwehr von Vertragsstrafen und Gewährleistungsansprüchen sowie im Falle von Insolvenzen von Beteiligten.
Weitere Expertise bieten wir im Bereich des Architektenrechts. Wir beraten unsere Mandanten bei der Gestaltung von Architektenverträgen, bei Streitigkeiten im Rahmen der Bauausführung, bei der Geltendmachung und Abwehr von Haftungsansprüchen sowie bei honorarrechtlichen Ansprüchen aus der HOAI.
Beiträge zum Baurecht und Architektenrecht
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