
Das öffentliche Baurecht bestimmt die Anforderungen an die Errichtung, die Änderung und den Abbruch von Gebäuden (Bauordnungsrecht) sowie welche Art von Nutzung des Bodens, in welchem Umfang überhaupt zulässig ist (Bauplanungsrecht).
Für unsere Mandanten begleiten wir Verwaltungsverfahren zu Bauvorhaben aller Art vom Bauvorbescheid bis zur Erteilung der Baugenehmigung oder auch im Wege der Genehmigungsfreistellung und kümmern uns um die Durchsetzung der Baugenehmigung oder die Abwehr unangemessener Auflagen (z.B. Denkmalschutz, Brandschutzauflagen, Bepflanzung).
Wir beraten Sie bei Beschluss von Veränderungssperren durch die Gemeinde, Anträgen auf Zurückstellung von Baugesuchen und der Abwehr von baurechtlichen Vorkaufsrechten der öffentlichen Hand. Erforderlichenfalls überprüfen wir die relevante kommunale Bauleitplanung im Rahmen von Normenkontrollanträgen auf ihre Wirksamkeit.
Wenn notwendig, gehen wir für Sie gegen Bebauungspläne mit Nutzungseinschränkungen für Ihr Grundstück vor und vertreten Sie bei der Geltendmachung von Planungsschäden. Wir übernehmen die Durchsetzung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Planungsschäden bei Überplanung von Grundstücken unter Aufhebung oder Herabsetzung des Baurechts, bzw. der baurechtlich zulässigen Grundstücksnutzungen.
Ferner vertreten wir auch Nachbarn bei der Überprüfung und der Abwehr von unzulässigen Beeinträchtigungen durch benachbarte Bauvorhaben.
Beiträge zum öffentlichen Baurecht
So erreichen Sie uns:
Sauer Legal
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