
Die Aktiengesellschaft ist als Rechtsform gerade für Startups aber auch für mittelständische Unternehmen eine interessante Wahl. Neben der besseren Trennung von Gesellschaft und Gesellschaftern, erleichtert sie durch eine einfachere Übertragung von Anteilen die Gewinnung frischen Kapitals und neuer Investoren. Mit den Besonderheiten des Aktienrechts sind wir dabei nicht nur als Berater vertraut, sondern kennen durch die Tätigkeit in Aufsichtsräten auch die unternehmerische Seite und die Fragen und Probleme der täglichen Praxis.
Wir vertreten sowohl Gesellschaften, wie auch Aktionäre und einzelne Organmitglieder.
Wir unterstützen Sie im Rahmen der Gründung der Gesellschaft, bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform, der Konzeption der grundlegenden Strukturen, bei der Abfassung von Satzung und Geschäftsordnungen, den Formalien der Gründung und Eintragung im Handelsregister, der Bereitstellung des Gesellschaftskapitals sowie der Berufung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat.
Bei der laufenden Geschäftstätigkeit beraten wir in Fragen der laufenden Geschäftstätigkeit, der Erstellung der Jahresabschlüsse, der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlungen, der Bestellung von Organmitgliedern und den dazugehörigen Verträgen und der Einhaltung von Melde- und Veröffentlichungspflichten.
Außerdem unterstützen wir Sie bei speziellen Maßnahmen, etwa Kapitalerhöhungen, Änderungen der Gesellschaftsstruktur, den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen sowie in allen gerichtlichen Verfahren, wie Anfechtungsklagen, Beschlussklagen und Spruchverfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz.
Beiträge zum Aktienrecht
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